Rufen Sie jederzeit an
Schneller Kontakt
Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.


Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI dienen dazu, pflegende Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen zu entlasten und ihnen eine zeitweise Auszeit zu ermöglichen.
Zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen zählen unter anderem:
- Unterstützung im Haushalt (z.B. Reinigung, Einkaufen, Kochen)
- Unterstützung bei der Organisation von Terminen (z.B. Arztbesuche)
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung (z.B. Begleitung bei Spaziergängen oder Ausflügen)
- Betreuung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen (z.B. Spielen, Vorlesen)
- Entlastungsgespräche für pflegende Angehörige
Betreuungs- und Entlastungsleistungen als zusätzliche Leistung zur häuslichen Pflege
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind als zusätzliche Leistung zur häuslichen Pflege gedacht und können von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5 in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und beträgt bis zu 125 Euro pro Monat.