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    Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

    Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen  nach §45b SGB XI  dienen dazu, pflegende Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen zu entlasten und ihnen eine zeitweise Auszeit zu ermöglichen.

    Zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen zählen unter anderem:

    • Unterstützung im Haushalt (z.B. Reinigung, Einkaufen, Kochen)
    • Unterstützung bei der Organisation von Terminen (z.B. Arztbesuche)
    • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung (z.B. Begleitung bei Spaziergängen oder Ausflügen)
    • Betreuung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen (z.B. Spielen, Vorlesen)
    • Entlastungsgespräche für pflegende Angehörige

    Betreuungs- und Entlastungsleistungen als zusätzliche Leistung zur häuslichen Pflege

    Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind als zusätzliche Leistung zur häuslichen Pflege gedacht und können von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5 in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und beträgt bis zu 125 Euro pro Monat.