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Beschreibung für unseren Service

Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 36 SGB XI dienen der Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt, die der Sicherung eines hygienischen und ordentlichen Wohnumfelds dienen. 

Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen unter anderem:

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Unterstützung bei der Entsorgung von Abfällen
  • Suspe ndisse suscit sagittis leo

Kostenübernahme für hauswirtschaftliche Versorgung

Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde.