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    Beschreibung für unseren Service

    Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 36 SGB XI dienen der Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt, die der Sicherung eines hygienischen und ordentlichen Wohnumfelds dienen. 

    Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen unter anderem:

    • Reinigung der Wohnung
    • Einkaufen und Besorgungen erledigen
    • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Wäsche waschen und bügeln
    • Unterstützung bei der Entsorgung von Abfällen
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    Kostenübernahme für hauswirtschaftliche Versorgung

    Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde.