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Beschreibung für unseren Service
Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 36 SGB XI dienen der Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt, die der Sicherung eines hygienischen und ordentlichen Wohnumfelds dienen.
Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen unter anderem:
- Reinigung der Wohnung
- Einkaufen und Besorgungen erledigen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wäsche waschen und bügeln
- Unterstützung bei der Entsorgung von Abfällen
- Suspe ndisse suscit sagittis leo
Kostenübernahme für hauswirtschaftliche Versorgung
Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde.