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Beschreibung für unseren Service
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst auch die sogenannte Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um pflegerische Leistungen, die von einem unserem Pflegedienst erbracht werden und die der medizinischen Versorgung des Patienten dienen.
Zu den Leistungen der Behandlungspflege zählen zum Beispiel:
- Medikamentengabe (z.B. Injektionen, Infusionen)
- Wundversorgung (z.B. Verbandswechsel, Wundreinigung)
- Blutzuckermessung und Insulininjektionen bei Diabetes
- Katheterwechsel und -pflege
- Inhalationen und Sauerstoffversorgung
- Stomaversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Monitoring von Vitalparametern (z.B. Blutdruckmessung)
Behandlungspflege durch qualifiziertes Personal und Kostenübernahme
Die Leistungen der Behandlungspflege dürfen nur von ausgebildetem Pflegepersonal erbracht werden, das über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Die Kosten für die Behandlungspflege werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.