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    Beschreibung für unseren Service

    Die Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI umfassen die sogenannte Grundpflege, die der Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens  dient. Dazu zählen unter anderem:

    • Hilfe bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden)
    • Hilfe beim An- und Auskleiden
    • Unterstützung bei der Ernährung (z.B. Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen)
    • Hilfe bei der Mobilität (z.B. Aufstehen, Hinsetzen, Gehen)
    • Hilfe bei der Ausscheidung (z.B. Toilettengang, Inkontinenzversorgung)

    Leistungen der Grundpflege und Kostenübernahme

    Die Leistungen der Grundpflege werden von unseren ausgebildeten und qualifizierten Mitarbeitern erbracht. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde. 

    Fürsorgliches Personal

    Altenpflege