Brauchen Sie Hilfe?

aaa

Quick Contact

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Beschreibung für unseren Service

Die Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI umfassen die sogenannte Grundpflege, die der Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens  dient. Dazu zählen unter anderem:

  • Hilfe bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Ernährung (z.B. Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen)
  • Hilfe bei der Mobilität (z.B. Aufstehen, Hinsetzen, Gehen)
  • Hilfe bei der Ausscheidung (z.B. Toilettengang, Inkontinenzversorgung)

Leistungen der Grundpflege und Kostenübernahme

Die Leistungen der Grundpflege werden von unseren ausgebildeten und qualifizierten Mitarbeitern erbracht. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde. 

Fürsorgliches Personal

Altenpflege